Akromegalie ist eine Erkrankung, deren Auswirkungen oft auch das Berufsleben beeinflussen. Die Betroffenen sind vor Fragen gestellt, die den Umgang mit Kollegen, dem Arbeitgeber und Rechtsfragen betreffen, wie z. B. der krankheitsbedingten Kündigung.
Vorbemerkung: Aufgrund der Komplexität der angesprochenen Rechtsfragen und der starken Abhängigkeit vom individuellen Fall können die im Folgenden gemachten Aussagen nur einer groben Orientierung dienen. Trotz sorgfältiger Recherche können sie keinerlei Rechtsverbindlichkeit für sich beanspruchen.
Die Auswirkungen einer Akromegalie auf das Wohlbefinden der Betroffenen sind vielfältig. Neben körperlichen Symptomen haben viele Patienten auch seelische und soziale Probleme. Diese gehen entweder auf direkte Krankheitsauswirkungen wie etwa die Veränderung von Hormonspiegeln zurück. Sie können aber auch indirekten Folgen der Akromegalie und deren Verarbeitung sein. So erleben sich Akromegalie-Betroffene selbst bei erfolgreicher Therapie oft als sozial isoliert je länger die Krankheit andauert oder entwickeln depressive Verstimmungen.
Zu den wichtigsten Akromegalie-Symptomen und deren Auswirkungen auf das Berufsleben zählen:
• Vergrößerung der Hände und Füße und/oder Taubheitsgefühl und Kribbeln in den Händen: Berufe, die feinmotorische Fähigkeiten erfordern (z. B. Uhrmacher, Zahnarzt), können problematisch sein;
• Sprechstörungen durch Vergrößerung der Zunge: Bei kommunikativen Berufen (z. B. Callcenter-Tätigkeit, Lehrer, Reiseleiter, Radiosprecher) gibt es möglicherweise Einschränkungen;
• Gelenkbeschwerden und eingeschränkte Beweglichkeit: Tätigkeiten, die eine hohe körperliche Beweglichkeit erfordern oder mit körperlichen Belastungen verbunden sind (z. B. Dachdecker, Fliesenleger), können möglicherweise nicht ausgeübt werden;
• Herzerkrankungen, Bluthochdruck: Kreislaufbelastende oder stressbehaftete Tätigkeiten (z. B. Feuerwehrmann, Börsenhändler) können problematisch sein;
• Sehstörungen, Einschränkungen des Gesichtsfeldes: Tätigkeiten, die eine hohe Sehkraft erfordern (z. B. Kraftfahrer, Pilot, Fotograf) können möglicherweise nicht mehr ausgeübt werden;
• Verminderte Leistungsfähigkeit: Möglicherweise Einschränkungen unabhängig vom ausgeübten Beruf;
• Psychische Belastung: Beispielsweise können Veränderungen des Erscheinungsbildes infolge einer Akromegalie zu einer erheblichen psychischen Belastung führen. So können Arbeitsplätze mit Öffentlichkeitskontakt möglicherweise unzumutbar sein (z. B. Kassiererin, Schalterbeamter).
Im Anschluss an eine erfolgreiche Therapie sollten sich Akromegalie-Patienten daher vor der Rückkehr ins Berufsleben mit Ihrem Arzt beraten, welche Tätigkeiten sie sich selbst zutrauen, und welche aus gesundheitlicher Sicht vertretbar sind. Ist eine Rückkehr in den alten Beruf nicht möglich, muss eventuell eine Umschulung in Erwägung gezogen werden.
Grundsätzlich besteht für Erkrankte keine Pflicht, ihren Arbeitgeber über die Art der Erkrankung oder einzelne Symptome aufzuklären. Dies gilt, solange die Erkrankung nicht unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit oder die angemessene Ausführung der beruflichen Aufgabe haben. Ein Gabelstaplerfahrer mit Akromegalie müsste seinen Arbeitgeber also in der Regel darauf hinweisen, wenn bei ihm Sehstörungen vorliegen, da in diesem Fall seine Tätigkeit bei eingeschränkter Sehfähigkeit nicht sicher auszuführen wäre. Über die Ursachen der Sehkraftbeeinträchtigung müsste er jedoch keine Angaben machen.
Allerdings hat ein Arbeitgeber Anspruch auf eine gewisse Planungssicherheit. Kann ein Arbeitnehmer absehen, dass er in einem bestimmten Zeitraum erkrankungsbedingt nicht oder nicht regelmäßig arbeiten können wird, muss er den Arbeitgeber darüber informieren.
In Anbetracht möglicher Konsequenzen (Verlust des Arbeitsplatzes durch krankheitsbedingte Kündigung) sollten Akromegalie-Patienten abwägen, in welchem Umfang sie Kollegen oder Vorgesetzte über ihre Erkrankung informieren. Mitarbeiter, die ihrem Betrieb aufgrund wiederholter Krankheitsphasen oder häufiger Arztbesuche nicht ständig zur Verfügung stehen, werden heutzutage rasch als Kostenfaktor eingestuft und - beispielsweise krankheitsbedingt - gekündigt (mehr Infos zur krankheitsbedingten Kündigung).
Andererseits kann Offenheit im Umgang mit der Erkrankung am Arbeitsplatz auch eine Solidarisierung durch Kollegen und Vorgesetzte bewirken. Dem Patienten können dann besonders belastende Arbeiten abgenommen werden oder er kann in einen Tätigkeitsbereich zu wechseln, der besser mit der Erkrankung vereinbar ist. Im Einzelfall sollten Betroffene aber unbedingt eine Beratung durch den Haus- oder Betriebsarzt, die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat, Gewerkschaft), Rechts- oder Patientenberatungsstellen einholen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Die gesundheitlichen Folgen einer Akromegalie sind häufig so ausgeprägt, dass den Betroffenen ein gewisser Grad der Behinderung (GdB) zugesprochen wird. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gilt eine Behinderung als schwer. Mit der Einstufung als Schwerbehinderte sind für die Betroffenen verschiedene arbeits- und sozialrechtliche Vorteile verbunden. So gilt für Schwerbehinderte etwa ein besonderer Kündigungsschutz. Darüber hinaus bestehen ein Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, ein Schutz vor Überstunden sowie ein Anspruch auf diverse Hilfen zur Eingliederung in das Arbeitsleben.
Eine besondere Herausforderung kann es für Akromegalie-Betroffene darstellen, trotz einer Berufstätigkeit alle erforderlichen Arzttermine wahr- und die verordneten Medikamente pünktlich einzunehmen. In der Hektik des Arbeitsalltags können die entsprechenden Termine schon einmal weniger bedeutsam erscheinen. Dennoch sollten sie von den Betroffenen unbedingt eingehalten werden.
Auch in diesem Zusammenhang müssen Patienten sorgfältig abwägen, ob es vorteilhafter ist, die Erkrankung gegenüber dem Vorgesetzten und den Kollegen zu verschweigen, oder ob gesundheitsbedingte Fehlzeiten zu weniger Irritationen führen, wenn die Akromegalie offen gelegt wird.
Eine Erleichterung der Medikamenteneinnahme für berufstätige Akromegalie-Patienten, die Somatostatin-Analoga erhalten, kann der SanService darstellen. Dabei kommt ein Mitarbeiter eines Gesundheitsdienstes monatlich zu einem verabredeten Termin zu den Patienten nach Hause und verabreicht ihnen eine Depotform des Medikaments, deren Wirkung einen Monat anhält. Arzttermine zur Medikamentengabe entfallen somit. Fehlzeiten bei der Arbeit können so teilweise umgangen werden, und die Notwendigkeit, den Chef oder Kollegen über die Akromegalie zu informieren, vermindert sich.